Praxis

Wir bieten perfekten Service
für Kassen- und Privatpatienten

In unseren fünf hellen Behandlungsräumen arbeiten zeitweise vier Therapeuten/innen parallel an Ihren Beschwerden. Des weiteren verfügt unsere Praxis über einen großen Gymnastikraum und verschiedene Hilfsmittel wie Reizstrom, Fango und Heiße Rolle zur Verfügung. Darüber hinaus können wir alle Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges abrechnen wie:
Vorrangige Heilmittel: Krankengymnastik (auch am Gerät), Krankengymnastik nach Bobath (ZNS), Manuelle Therapie, Klassische Massagetherapie, Manuelle Lymphdrainage (auch mit Kompressionsbandagierung)
Ergänzende Heilmittel: Wärmetherapie, Kältetherapie, Elektrotherapie, Traktion-/Extensionsbehandlung.

Hausbesuche auf Anfrage.

Physiotherapie - ÖFFNUNGSZEITEN


MO - DO 07:00 - 17:30 Uhr

FR        07:00 - 13:00 Uhr

nach Terminvereinbarung


Die neue Heilmittel-Richtlinie

Die neue Heilmittel-Richtlinie - Wichtige Änderungen für Patienten:

  • aus Erst-/ Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls wurde ein Verordnungsfall
  • neuer Arzt -> neuer Verordnungsfall
  • der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage erweitert Menge und Frequenz
  • die orientierende Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge) je Verordnungsfall ist festgelegt i.d.R. auf 18 Einheiten. Konnte das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, sind weitere Verordnungen ohne Genehmigungsverfahren möglich.
  • ein langfristiger Heilmittelbedarf liegt vor, wenn ein Therapiebedarf von mindestens einem Jahr besteht. Die Diagnosen finden Sie in der Heilmittelrichtlinie, Anlage 2. Es besteht keine Genehmigungspflicht durch die Kassen bei den gelisteten Diagnosen. Die Verordnungsmenge muss zur Frequenz passen und die Patienten müssen mindestens alle 12 Wochen zur medizinischen Kontrolle. Diese Verordnungen belasten das Budget des Arztes nicht.
  • die Höchstmenge je Verordnung ist i.d.R. auf 6 Einheiten festgelegt. Diese darf nicht überschritten werden. Im Anhang 1 zur Anlage 2 Rahmenvorgaben sind die Diagnosen, für welche der Arzt auch mehr wie 6 bzw. 10 Einheiten je Verordnung verordnen kann, aufgeführt.
  • unter Besonderem Verordnungsbedarf versteh man Diagnosen, bei denen die Kosten für die Heilmittelverordnung aus dem Budget des Arztes herausgerechnet werden.

 Preisgekrönt

 Wir wurden schon mehrfach ausgezeichnet, doch darauf ruhen wir uns nicht aus! Wir konzentrieren uns voll und ganz auf Ihr Projekt.

Expertenteam

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Projekt bei uns in besten Händen ist. Wir stellen Ihnen stets Experten zur Seite.  

Qualität garantiert

Bei uns erhalten Sie zuverlässige Unterstützung. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben.
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